05. September 2010
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Im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen bezeichnet man mit Büromaterial alle Verbrauchsgüter im Büroalltag (z. B. Kopierpapier, Druckertinte, Toner, Radiergummis und Schreibgeräte wie Kugelschreiber oder Bleistifte). Darüber hinaus können alle Güter mit einem Anschaffungswert bis zu 60 Euro netto, die im Büro von Unternehmen eingesetzt werden, z. B. Locher, Heftgeräte, Taschenrechner, Spitzmaschinen oder Kleinmöbel nach deutschem Steuerrecht wie Büromaterial behandelt werden.

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